Baugebiet "Steinbach" - Vorbachzimmern
Beschreibung
Bauen und Wohnen in Westhanglage im Teilort Vorbachzimmern mitten im reizvollen Vorbachtal, nur 2,5 km vom Hauptort Niederstetten entfernt. Das Baugebiet grenzt direkt an ein Landschaftschutzgebiet mit intakten Streuobstbeständen und von Steinriegeln durchzogen.
- Bauplatzgrößen von 285 m² bis 951 m²
- Kinderspielplatz vorhanden
- Neu sanierter Kindergarten mit flexiblem Betreuungsangebot nur wenige Schritte vom Wohngebiet entfernt
- Reges Vereinsleben und aktive Dorfgemeinschaft
Dateien
- Bebauungsplan - Planteil - Baugebiet Steinbach, Vorbachzimmern (PDF-Dokument) 7,08 MB
- Bebauungsplan - Textliche Festsetzungen - Baugebiet Steinbach, Vorbachzimmern (PDF-Dokument) 7,84 MB
- Bebauungsplan - Begründung - Baugebiet Steinbach, Vorbachzimmern (PDF-Dokument) 1,32 MB
- Bebauungsplan - Satzung - Baugebiet Steinbach, Vorbachzimmern (PDF-Dokument) 678,11 KB
Bauplätze
Bauplatz Flst. 2347 - Vorbachzimmern - Oberer Steinbachweg
Bauplatz Flst. 2351 - Vorbachzimmern - Oberer Steinbachweg
Bauplatz Flst. 2352 - Vorbachzimmern - Oberer Steinbachweg
Bauplatz Flst. 2353 - Vorbachzimmern - Oberer Steinbachweg
Bauplatz Flst. 2354 - Vorbachzimmern - Oberer Steinbachweg
Bauplatz Flst. 2358 - Vorbachzimmern - Hohenbergweg
Bauplatz Flst. 2362 - Vorbachzimmern - Hohenbergweg
Ansprechpartner
Barbara Betz
Wirksame / Rechtskräftige Bauleitpläne
Sie möchten gerne wissen, welche örtliche Bauvorschriften und Festsetzungen für ihren Bauplatz gelten? Die Bebauungspläne der unten stehenden Baugebiete finden Sie direkt auf deren Detailsseite unter "Baugebietsinformationen" zum Download oder auf unserer Seite Wirksame / Rechtskräftige Bauleitpläne. Alle weiteren Bebauungspläne der Stadt Niederstetten finden Sie im Geoportal des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis unter "Themen" > "Gemeinden" > "Niederstetten" > "Bebauungspläne" > Kernstadt / Teilort.
Ihr Traum-Bauplatz ist bereits reserviert?
Auch wenn der Bauplatz aktuell reserviert ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie diesen direkt erwerben können. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Kaufbekundung zu diesem Bauplatz (formlos per E-Mail möglich an Barbara.Betz(@)niederstetten.de) . Anschließend erhält der bisherige „Reservierer“ eine 4-wöchige Frist um sein „Vorkaufsrecht“ gem. Reservierungsvereinbarung auszuüben. Geschieht dies nicht, haben Sie die Möglichkeit den Bauplatz zu erwerben.
Hinweis zur Bauverpflichtung
Seit 2021 besteht für alle Bauplätze der Stadt Niederstetten eine Bauverpflichtung von 5 Jahren. Folgendes wird im Kaufvertrag niedergeschrieben:
Der Erwerber verpflichtet sich, auf dem Vertragsgrundstück innerhalb von fünf Jahren von heute an gerechnet ein dem Bebauungsplan entsprechendes Wohnhaus bezugsfertig zu erstellen. Wenn der Erwerber diese Verpflichtung nicht einhält, steht der Stadt das Recht zum Wiederkauf des Vertragsgegenstandes zu. Das Wiederkaufsrecht wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Erwerber innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Wiederkaufsfalls ausgeübt. Der Wiederkaufspreis ist gleich dem heutigen Kaufpreis. Zinsen werden nicht vergütet. Vom Erwerber auf dem Grundstück mit Baugenehmigung erstellte Gebäudeteile sind vom Erwerber zurückzubauen. Für sonstige Arbeiten und Maßnahmen auf dem Grundstück sowie für bezahlte Grundsteuern erhält der Erwerber keine Entschädigung. Die Stadt darf im Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte in Anrechnung auf den Wiederkaufspreis ablösen. Die Kosten des Wiederkaufs sowie eine dadurch etwa ausgelöste Grunderwerbssteuer trägt der Erwerber. Der Erwerber bewilligt zu Lasten des Vertragsgegenstandes und zu Gunsten der Stadt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des bedingten Rückübereignungsanspruches aus diesem Wiederkaufsrecht. Die Stadt stellt zunächst keinen Eintragungsantrag. Der Erwerber darf das Grundstück während der Dauer des Wiederkaufrechts nicht ohne Zustimmung der Stadt an Dritte weiterveräußern.

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