Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr
Erstelldatum31.07.2025
Öffentliche Bekanntmachung Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Wermutshausen (Baden-Württemberg)
Erörterungstermin
Erörterungstermin in dem Infrastrukturvorhaben mit erforderlicher Waldumwandlung und Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Munitionslagers Wermutshausen (Baden-Württemberg)
Im Rahmen der Refokussierung der Bundeswehr auf die Landes- und Bündnisverteidigung muss das logistische System sowie die dazugehörenden ortsfesten logistischen Einrichtungen der Bundeswehr an die aktuellen Erfordernisse einer lage- und bedarfsgerechten Verfügbarkeit an Munition und Material angepasst werden. Das Erreichen dieses Ziels wird nur durch die Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen möglich. Für das Munitionslager Wermutshausen sind daher entsprechende Baumaßnahmen innerhalb der Liegenschaft geplant. Ziel der Planung sind der Zubau von 35 Lagerhäusern inklusive einer möglichen Erweiterung von weiteren 32 Lagerhäusern.
Die Ausbauplanung umfasst insbesondere:
- Den Zubau mit Lagerhäusern
- Den Bau notwendiger Arbeitshäuser
- Die Absicherung der Liegenschaft
- Die Erschließung im Erweiterungsgebiet der Liegenschaft mit Straßen und Wegen
- Die Erweiterung des Ver- und Entsorgungsnetzes
Für das Bauvorhaben ist die Umwandlung von ca. 35 ha Waldfläche notwendig. Zusätzlich zu den Waldflächen sind weitere ca. 3 ha Offenlandflächen (Wiesen, Gehölze, Wege/Straßen und Bauwerke) betroffen. Mit der Entscheidung über das Vorhaben ist daher die Genehmigung zur Waldumwandlung verbunden. Für die Waldumwandlung im Sinne des § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) wird die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gem. §§ 5 Abs. 1, 6 S. 1 i.V.m. Anlage 1, Ziffer 17.2.1, Spalte 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt.
Nach § 9 Abs. 3 des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (LWaldG) werden für die im Zuge der Baumaßnahme in Anspruch genommenen Waldflächen Ersatzmaßnahmen notwendig. Neuaufforstungen, die durch ihre Größe einzeln oder durch kumulierende Flächen am Standort gemäß Anlage 1, Ziffer 17.1.3, Spalte 2 UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung unterliegen, werden im Zuge dieses Verfahrens mit betrachtet.
Die Planunterlagen nebst UVP-Bericht haben ordnungsgemäß öffentlich ausgelegen.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben haben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern.
In dem vorgenannten Verfahren findet daher der nach §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG vorgeschriebene Erörterungstermin am
Donnerstag, den 28. August 2025 um 10:00 Uhr
in Gebäude 4n, Raum 231/232 der Theodor-Heuss-Kaserne,
Nürnberger Str. 184, 70374 Stuttgart
statt.
Hinweise:
1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Träger des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.
2. Im Hinblick auf die organisatorische Umsetzung dieses Termins wird um namentliche Anmeldung der Teilnehmer bis Montag 25. August 2025 gebeten. Bei Zugang zur Liegenschaft ist ein gültiger Personal- und/oder Dienstausweis mitzuführen. Sollte von Ihrer Seite nicht die Notwendigkeit für einen Erörterungstermin bestehen, bitte ich um eine kurze schriftliche Rückmeldung, dass von Ihrer Seite auf den Erörterungstermin gemäß §§ 18 Abs. 1 S. 4 UVPG, 73 Abs. 6 S. 1, 67 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG verzichtet werden kann.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht.
4. Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Die Vertreter müssen ihre Vertretungsbefugnis durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen.
5. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
6. Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf dem zentralen UVP-Portal des Bundes unter www.uvp-portal.de/de zugänglich gemacht.
28. Juli 2025
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart

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