Grundsteuerreform 2025
Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer B ist der 31.01.2023. Für Grundsteuer A ist Fristende am 31.03.2023
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke) bereits am 31.01.2023 endet.
Diese wird nicht nochmals verlängert.
Sie benötigen für diese Erklärung folgende Angaben:
- Bodenrichtwert
- Grundstücksgröße
- Flurstückszähler und -Nenner
- Aktenzeichen beim Finanzamt
Die ersten drei Daten bekommen Sie unter Eingagen der Adresse des Grundstückes unter folgendem Link: https://www.gutachterausschuesse-bw.de
Sollten Sie diese Daten nicht haben, dann melden Sie sich bitte bei uns. Herr Fickel steht Ihnen telefonisch unter 07932/9102-25 oder Email: Stefan.Fickel@niederstetten.de gerne zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns im Rathaus im 1. OG Zimmer 15.
Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) endet am 31.03.2023.
Sie benötigen für diese Erklärung folgende Angaben:
- Grundstücksgröße
- Ertragsmesszahl
- Flurstückszähler und -Nenner
- Aktenzeichen beim Finanzamt
Die ersten drei Angaben finden Sie unter Adresseingabe auf der vom Finanzamt zur Verfügung gestellten Internetseite: https://grundsteuer-a.landbw.de
Das Aktenzeichen finden Sie auf Ihrem letzten Grundsteuerbescheid, den Sie von uns erhalten haben.
Sehr gerne unterstützt Sie Herr Fickel unter den oben genannten Kommunikationswegen.
Wenn Sie die Feststellungserklärung nicht über das Internet (Eltster) machen können, so liegen im Finanzamt Vordrucke für Sie bereit, die Sie dafür verwenden können. Das Rathaus Niederstetten hat diese Vordrucke leider nicht.
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