Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Leistungen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Meldebescheinigung beantragen Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach) Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert) Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz abmelden Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden Wohnsitz anmelden
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2021 freigegeben.
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