Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
Als Entwurfsverfasser werden Sie auch ohne Mitgliedschaft in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Entwurfsverfasser für Baurechtswesen eingetragen.
Leistungen
- Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes oder der Stadt nutzen
- Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 15.09.2020 freigegeben.
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