Lebenslagen: Niederstetten

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Selbständigkeit in der Schweiz

Wenn Sie als Grenzgänger oder Grenzgängerin in der Schweiz ein Gewerbe gründen oder freiberuflich tätig sein möchten, müssen Sie bei den kantonalen Migrationsämtern nachweisen, dass Sie in der Lage sind, eine selbständige Tätigkeit in der Schweiz auszuüben. Reichen Sie dafür beispielsweise einen Businessplan, eine Handelsregisteranmeldung oder Buchhaltungsunterlagen ein.

Für eine Unternehmensgründung in der Schweiz sind gewisse Formalitäten zu erfüllen. Sie benötigen beispielsweise für einige Berufe besondere Bewilligungen. Dies sind reglementierte Bereiche wie beispielsweise bestimmte Gesundheitsberufe. Im konkreten Einzelfall muss jeweils auf Bundes-, kantonaler sowie Gemeindeebene geprüft werden, ob Sie eine Bewilligung einholen müssen.

Rechtsformen

Bevor Sie sich in der Schweiz selbständig machen, sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen. Klären Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen und informieren Sie sich über eventuelle Fördermöglichkeiten.

Klären Sie unbedingt, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Die häufigsten Rechtsformen in der Schweiz sind:

  • Einzelunternehmen Eine Einzelfirma kann ohne jede Formalität gegründet werden. Die Gründung kann ohne Mindestkapitaleinsatz erfolgen, der Inhaber oder die Inhaberin haftet jedoch persönlich mit dem gesamten Vermögen.
  • Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft ist eine Personengesellschaft zwischen zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks. Sie wird meist nur für eine bestimmte Zeit gegründet. Auch diese Gesellschaft bedarf keiner bestimmten Gründungsform und kann ohne Mindestkapital gegründet werden.

  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaft

Die Kollektivgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sind Personengesellschaften, die häufig als dauerhafte Lösung von kleineren, stark personenbezogenen Unternehmen gewählt werden. Bei der Kommanditgesellschaft ist die Einbeziehung externer Investoren, die nicht aktiv an der Geschäftsführung beteiligt sind, möglich. Ein Mindestkapitaleinsatz ist nicht erforderlich.

  • Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft muss aus mindestens einem Aktionär bestehen. Der Mindestkapitaleinsatz beträgt 50.000 CHF. Das Aktienkapital muss mindestens bei 100.000 CHF liegen. Eine zur Vertretung der AG befugte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens aus einem Gesellschafter bestehen. Der Mindestkapitaleinsatz beträgt 20.000 CHF. Eine zur Vertretung der GmbH befugte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Vertiefende Informationen

Das KMU-Portal des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft SECO bietet Ihnen weiterführende Informationen zur Unternehmensgründung sowie spezielle Informationen für ausländische Staatsangehörige.

Informationen über die Selbständigkeit in der Schweiz finden Sie auch im Portal "gruenden.ch". Möchten Sie in der Schweiz vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, erhalten Sie weitere Informationen bei den zuständigen kantonalen Behörden und auf den Seiten des Bundesamtes für Migration.

Planen Sie Ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in die Schweiz zu entsenden? Informationen erhalten Sie auf dem offiziellen Entsendungsportal des Schweizerischen Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 30.05.2017 freigegeben.