Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser und die Atmosphäre
- vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen zu schützen beziehungsweise
- schon die Entstehung solcher von Emissionen an der Quelle zu vermeiden.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden dazu folgende Bereiche geregelt:
- genehmigungsbedürftige Anlagen,
- nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
- Anlagensicherheit,
- Beschaffenheit von Brenn- und Treibstoffen,
- Beschaffenheit von Straßen und Schienenwegen sowie
- die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität.
Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen , die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".
Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen Ihr Vorhaben auf die Umwelt hat.
Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden.
Als Betreiber einer Anlage müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrer Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen.
Eine Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen an die Vermeidung von schädlichen Luftschadstoffen und Vorgaben zum Lärmschutz sind enhalten in:
- mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
- der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm
Vertiefende Informationen
- Umweltportal Baden-Württemberg
- Informationen zur UVP
- Daten- und Kartendienst auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Rechtsgrundlage
Leistungen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Emissions- und Immissionsermittlungen/Kalibrierung von Messgeräten - Anerkennung und Bekanntgabe als sachverständige Stelle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen Emissions- und Immissionsermittlungen/Kalibrierung von Messgeräten - Anerkennung und Bekanntgabe als sachverständige Stelle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen
- Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 08.03.2021 freigegeben.
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