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Netze BW GmbH
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Europäische Union
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  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Studienstarthilfe für ein Studium beantragen

Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Lehrmittel,
  • IT-Ausstattung oder
  • Mietkaution bei einem Umzug in eine neue Stadt.

Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.

Die Förderungshöhe beträgt EUR 1.000. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen.

Die Förderung können Sie für das Studium an

  • einer Hochschule im Inland oder im Ausland sowie
  • an einer Akademie, die einen Abschluss auf Hochschulniveau verleiht,

erhalten.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass

  • Sie bei Beginn des Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • Sie oder Ihre Familie für Sie vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen bezogen haben.

Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.

Verfahrensablauf

Studienstarthilfe können Sie ausschließlich online beantragen. Das Verfahren läuft wie folgt ab:

  • Registrieren Sie sich bei BAföG Digital und legen Sie ein BundID-Nutzerkonto an, mittels
    • der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder
    • Nutzernamen und Passwort.
  • Füllen Sie online mittels des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus.
  • Laden Sie die geforderten Nachweise hoch.
  • Senden Sie Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt.
  • Das Amt für Ausbildungsförderung oder die durch das Land mit dem Vollzug bestimmte Stelle prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Wenn Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
  • Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und Ihnen die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

Fristen

Antragsfrist: 2 Monate

Sie müssen den Antrag bis spätestens zum Ende des Monats, der auf den Studienbeginn folgt, einreichen. Hieraus ergibt sich für Sie in der Regel eine zweimonatige Antragsfrist: zum Beispiel läuft die Frist bei einem Studienbeginn am 1. Oktober eines Jahres zum 30. November desselben Jahres ab.

Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Formblatt 02
  • Nachweis über Sozialleistungsbezug

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 7 - 14 Tage

Sonstiges

Es gibt folgende Hinweise:

  • Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht mitteilen, kann dies strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Zu Unrecht geleistete Beträge können zurückgefordert werden.
  • Als antragstellende Person werden Ihre Daten auf dem Portal BAföG Digital mit bereits gespeicherten Antragsdaten abgeglichen, um eine Mehrfachbewilligung auszuschließen. Hierzu werden die im Gesetz näher definierten Antragsdaten für die Dauer von 3 Jahren gespeichert.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG):

  • § 56 Leistungsberechtigte, Verfahren, Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung

Zuständigkeit

Das für Ihre Hochschule zuständige Studierendenwerk (Amt für Ausbildungsförderung)

Freigabevermerk

06.11.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg