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Stadt Niederstetten

An alle Hundehalter/-innen

Artikel vom 08.02.2024

An alle Hundehalter/-innen

Die Stadt Niederstetten ruft alle Hundehalter/-innen auf, die Gehwege und Grünanlagen von Hundekot freizuhalten und somit einer Verunreinigung vorzubeugen. Es gilt auch, die Notdurft des Hundes in den vorgesehenen Hundekotbeutel mitzunehmen und diese im Restmüll zu entsorgen.

Gemäß der „Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Niederstetten“ vom 19.11.2014 hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Leider sind aktuell wieder starke Verunreinigungen durch Hundekot im Innenstadtbereich gerade im Bereich des Schulgeländes (Bildungszentrum) zu beobachten.
Wir appellieren daher an die Vernunft der Hundehalter/-innen und bitten darum, die Gehwege und Grünflächen nicht als Hundeklo zu missbrauchen und die Hundekotbeutel im Restmüll zu entsorgen.

Aufgrund vermehrter Beschwerden aus den Teilorten wird darauf hingewiesen, dass Tiere grundsätzlich so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass dadurch niemand gefährdet wird. Innerhalb des Stadtgebietes und entsprechend innerhalb der Ortschaften, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Dies gilt auch für Grün- und Erholungsanlagen.
Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Außerhalb der geschlossenen Ortschaft dürfen Hunde nicht ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen.

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
Hinweise zu den Hundehaltern, welche die Notdurft ihres Hundes nicht entfernen oder die für die Verunreinigung durch weggeworfene Hundekotbeutel in Hecken verantwortlich sind, nimmt das Ordnungsamt, Tel.: 9102-15 entgegen.

Bürgermeisteramt Niederstetten
-Ortspolizeibehörde-

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