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Stadt Niederstetten

KA Rüsselhausen: Nichtkonforme Einleitung durch Gülle

Artikel vom 13.02.2024

Die Mitarbeiter der Kläranlage mussten am Montag, den 05.02.2024 einen Gülleeintrag im Zulauf der Kläranlage Rüsselhausen feststellen. Dieser muss in der Früh am 05.02.2024 stattgefunden haben.

Durch Einleitung der Gülle im Kanalnetz ist ein erheblicher Schaden im Klärwerk entstanden. (Kosten Leerung des Nachklärbeckens & Abtransport). Durch das zügige Eingreifen der Klärwärter konnte ein Umweltschaden unterbunden werden. Die Kläranlage Rüsselhausen wurde daraufhin außer Betrieb genommen und das Nachklärbecken abgepumpt und abtransportiert.  Die Kläranlage konnte in der Zwischenzeit wieder in Betrieb gehen. Die Zuleitung zur Kläranlage beschränkt sich auf die Gemarkungen Pfitzingen, Adolzhausen, Herrenzimmern und Rüsselhausen. Das Landratsamt, Umweltschutzamt ist im Vorfall eingebunden.

Der Verursacher*in konnte bislang, auf Nachprüfung der Verwaltung nicht ermittelt werden. Wir bitten deshalb den Verursacher*in, sich bei der Stadt Niederstetten zu melden. Gerne nimmt die Verwaltung diesbezüglich auch Hinweise aus der Bevölkerung auf.

Diese nimmt das Bauamt, Herr Uwe Dörr, Telefonnummer: 07932/9102-34 oder per E-Mail an uwe.doerr(@)niederstetten.de gerne entgegen.

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