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Stadt Niederstetten

Bürgerstiftungen

Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden Personen gegründet und ist auf Zustiftungen ausgerichtet.

Hinweis: Zustiftungen sind Zuwendungen zum Vermögen einer bestehenden Stiftung. Sie können durch die stiftende Person selbst oder durch Dritte erfolgen (sogenannte "Zustifter"). Die Möglichkeit von Zustiftungen sollte in der Satzung ausdrücklich vorgesehen sein.

Eine Bürgerstiftung ist eine selbstständige und unabhängige Institution zur Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem geografisch begrenzten, das heißt lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt. Von den meisten anderen Stiftungen unterscheidet sie sich dadurch, dass sie ihre Organisationsstruktur, ihre Mittelvergabe und ihre Rechnungslegung transparent macht.

Das Ziel einer Bürgerstiftung ist es, einer größeren Zahl von Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, ihre spezifischen Beiträge zum Gemeinwohl unter einem gemeinsamen Dach zu verfolgen. Der langfristige Aufbau des Stiftungsvermögens durch Zustiftungen sichert die finanzielle Unabhängigkeit einer Bürgerstiftung und gewährleistet die langfristige Arbeit der Stiftung.

Zu den Merkmalen einer Bürgerstiftung gehört, dass sie mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement fördert.

  • Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürgergesellschaft.
  • Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren stiftenden Personen errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann aber auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen.
  • Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Die Dominanz einzelner stiftender Personen, Parteien oder Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungsspitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
  • Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geografisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis oder eine Region.
  • Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei haben alle Bürger, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit, Zustifter zu werden. Die Bürgerstiftung sammelt Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
  • Eine Bürgerstiftung verfolgt in der Regel ein breites Spektrum unterschiedlicher Zwecke. Mögliche Stiftungszwecke sind der kulturelle Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt sowie der Denkmalschutz.
  • Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
  • Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit.
  • Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
  • Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (z.B. Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.

Freigabevermerk

  • 07.12.2022 Innenministerium Baden-Württemberg
http://www.niederstetten.de//verwaltung-service/buergerservice/lebenslagen