Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
- Anmeldung beim Finanzamt Anmeldung beim Finanzamt
- Berufsausübung Berufsausübung
- Eintragung in die Architektenliste Eintragung in die Architektenliste
- Hinweise für ausländische Freiberufler Hinweise für ausländische Freiberufler
- Steuerliche Aspekte Steuerliche Aspekte
- Überblick Überblick
- Verbraucherinformationen Verbraucherinformationen