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Änderung der Landesbauordnung

Artikel vom 13.02.2024

Seit dem 25. November 2023 ist eine Änderung der Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten. Diese wirkt sich besonders auf das Antragsverfahren und die Nachbaranhörung von Bauverfahren aus:

Bauantragsverfahren

Alle Bauvorlagen sind ab sofort direkt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Bauamt, einzureichen. Erst wenn der Bauantrag komplett ist, wird vom Landratsamt eine Eingangsbestätigung an den Antragsteller erteilt. Die Gemeinden werden anschließend vom Landratsamt über den Antragseingang informiert.

Derzeit können Anträge mit Unterlagen in „elektronischer Textform“ eingereicht werden. Eine Unterschrift oder elektronische Signatur sind nicht mehr erforderlich. Papieranträge sind noch bis Ende des Jahres 2024 möglich, ab 2025 können Bauanträge nur noch in elektronischer Form eingereicht werden.

Nachbarbeteiligung

Die Beteiligung der angrenzenden Nachbarn wurde geändert. Es werden nur noch Beteiligungen durchgeführt, wenn diese bei beantragten Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen unmittelbar betroffen sind. Zum Beispiel bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen. Die Beteiligung wird durch die untere Baurechtsbehörde (Landratsamt) bestimmt.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft bittet die Stadtverwaltung die Bauherren ihre (künftigen) Nachbarn selbst über die geplante Baumaßnahme zu informieren.

Wir bitten um Beachtung und stehen für Fragen gerne zur Verfügung: Frau Brück, Telefonnummer: 07932/910236, ulrike.brueck(@)niederstetten.de