Lebenslagen: Niederstetten

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Krankenversicherung

Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Tätigkeitsort Frankreich sind Sie in den meisten Fällen am Arbeitsort in Frankreich krankenversichert und zahlen dort ihre Krankenversicherungsbeiträge. Durch Beantragung des Formulars "S 1" bei Ihrer französischen gesetzlichen Krankenkasse können Sie zusätzlich die deutsche Krankenversicherungskarte erhalten, wenn Sie dieses bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Dies ist für Sie kostenlos. Die deutsche Krankenversicherungskarte können Sie dann bei allen Arztbesuchen in Deutschland vorlegen.

Der Ehepartner oder die Ehepartnerin und Kinder sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn diese keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Seit dem 1. Mai 2010 können auch sie sich in beiden Ländern behandeln lassen.

Arbeitslose ehemalige Grenzgänger, die im Wohnsitzstaat Arbeitslosengeld erhalten, sind im Wohnsitzstaat krankenversichert. Rentner und Rentnerinnen sind üblicherweise ebenfalls im Staat ihres Wohnsitzes krankenversichert, wenn sie von dort eine Rente beziehen. Beziehen sie ausschließlich eine Rente aus einem Staat, in dem sie nicht auch gleichzeitig wohnen, sind sie dort krankenversichert.

Hinweis: Es gibt zahlreiche Sonderfälle, z.B. wenn Sie in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nachgehen, im Homeoffice arbeiten oder parallel zum Bezug einer Rente noch einer aktiven Tätigkeit nachgehen. Auch für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten Sondervorschriften.

Innerhalb des französischen Sozialversicherungssystems gehören die Versicherten je nach Berufsstatus verschiedenen Versicherungsregimen an :

  • régime général: für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft, Versicherung in der CPAM (Caisse Primaire d' Assurance Maladie)
  • régime agricole: für Abhängig Beschäftite in der Landwirtschaft und Landwirte, Versicherung in der MSA (Mutualité sociale agricole)
  • Régime Social des Indépendants: u.a. für Selbständige, Versicherung in der Sécurité sociale des indépendants
  • verschiedene Sonderregime für spezielle Berufsgruppen

Zusätzlich werden private Zusatzversicherungen angeboten, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen.

Hinweis: Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden vom Lohn abgezogen und durch den Arbeitgeber abgeführt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat ihn am 27.11.2018 freigegeben.